Fernmeldeanlagengesetz (FAG) Bedeutung

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Fernmeldeanlagengesetz (FAG)

Fernmeldeanlagengesetz (FAG) Logo #40006Fernmeldeanlagengesetz (FAG) Die Neufassung des Gesetzes über Fernmeldeanlagen ist seit dem 1.7.1989 gültig. Bildet die Grundlage für die geschäftlichen Beziehungen zwischen der Telekom und ihren Kunden. Das FAG wurde am 01.01.1998 durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) abgelöst.
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